Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
Alle Gesetzlichen Bestimmungen und die Revierordnung sind unbedingt einzuhalten.
Bei der Ausübung der Fischerei sind mitzuführen:
- die amtliche Fischerkarte inklusive Zahlungsbeleg
- die Lizenz für das betreffende Revier
- Hakenlöser oder Hakenlösezange und Kescher
- Vorrichtung zum Abmessen der Fische
- Abhakmatte in allen Teichrevieren!
Der Lizenznehmer hat sich mit den Reviergrenzen vertraut zu machen.
Die Ausübung der Fischerei ist nur mit den, in der Revierordnung des jeweiligen Revieres, angegebenen Geräten gestattet.
Es ist nicht gestattet, andere Personen mitfischen oder in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen.
Sofern in der Revierordnung des betreffenden Revieres nicht anderes vorgegeben ist, gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
Verangelte oder durch Zufall gefangene untermaßig oder der Schonzeit unterliegende Fische sind ungeachtet der Größe, des Gewichtes und der Verletzung ausnahmslos zurückzuversetzen.
Leinenpflicht für Hunde in allen Revieren!
Alle entnommenen Fische - als solche gelten auch jene, die im Setzkescher gehalten werden - sind unmittelbar nach deren Versorgung (bzw. Hälterung) im Fangbericht einzutragen.
Ein Austausch gefangener Fische sowie deren Verkauf ist verboten.
Weidgerechtes Fischen
Beim Fang, beim Drill, bei der Entnahme und beim Zurücksetzen der Fische ist größtmögliche Schonung auszuüben.
Fischen Sie zur Schonung der Fische in den Salmonidenrevieren möglichst widerhakenlos und vermeiden Sie die Verwendung zu dünner Schnüre bzw. Vorfachspitzen.
Zur Schonung der Laichbetten achten Sie bitte während der Forellenlaichzeit in allen Fließgewässern auf vorsichtiges Waten.
Nehmen Sie auch angemessene Rücksicht auf Pflanzenbewuchs und flussab fischende Kollegen.
Zur Ausübung der Fischerei dürfen die an die Ufer grenzenden Grundstücke unter angemessener Rücksichtnahme gegenüber den Anrainern betreten werden.
Ein gegenseitiges Bekanntmachen und Vorweisen der Lizenz bei der ersten Begegnung am Gewässer erspart dem Gegenüber Zweifel.
Hege und Pflege der Reviere
Eine der Hauptaufgaben des Sportfischereivereines ist es, Gewässer zu pachten und zu bewirtschaften.
Der Sportfischereiverein versteht unter Bewirtschaftung nicht nur den Besatz mit sogenannten Edelfischen, sondern insbesondere auch die Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Lebensräume der Wassertiere zu nachhaltigen Pflege eines gewässertypischen, artenreichen und gesunden Fischbestandes.
Aus diesem Grund sind alle Inhaber von Jahres-, Kombi- und Generallizenzen verpflichtet, bei Bedarf an mindestens einem Tag im Jahr unentgeltlich an Instandhaltungsarbeiten in einem Revier des Sportfischereivereines teilzunehmen.
Gewässer und Angelplatz sind so zu verlassen, wie man diese anzutreffen wünscht.
Das Wegwerfen von Abfällen und Müll aller Art sowie Zigarettenkippen ist untersagt.
An den Teichrevieren dürfen Fische weder ausgenommen noch geschuppt werden.
Das Entfachen von offenem Feuer ist verboten.
Die Benützung vereinseigener Einrichtungen (Stege und dergleichen) erfolgt auf eigene Gefahr.
Kontrollorgane
Mit der Überwachung der Reviere und der dort geltenden Bestimmungen sind beeidete Fischereiaufsichtsorgane und mit einem Kontrollausweis des Vereines ausgestattete Kontrollorgane betraut.
Aufsichtsorgane sind verpflichtet, sich dem Lizenznehmer gegenüber auszuweisen.
Sie haben die amtliche Fischerkarte und den Zahlungsbeleg für deren Verlängerung, die Lizenz inklusive Fangbericht zu überprüfen und einen Kontrollvermerk anzubringen.
Aufsichtsorgane sind berechtigt, die Ausrüstung zu überprüfen und die Beute zu kontrollieren.
Zur Überprüfung der Beute sind auf Verlangen Rucksackkontrollen und Kontrollen des Kraftfahrzeuges zu ermöglichen.
Bei Übertretung gesetzlicher Bestimmungen oder bei groben Verstößen gegen die Revierordnung sind die Ausfsichtsorgane berechtigt, die Lizenz zu entziehen und gegebenenfalls beanstandetes Gerät in Verwahrung zu nehmen.
Überwachung der Reviere
Jeder Lizenznehmer sollte an der Überwachung "seines" Revieres mitwirken.
Bei Gewässerverunreinigungen oder Fischsterben ist unverzüglich der Sportfischereiverein, der zuständige Gewässerwart oder ein Kontrollorgan zu verständigen.
Sollte dies nicht möglich sein, ist sofort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. In diesem Falle ist es zweckmäßig, Zeugen beizuziehen und zur Beweissicherung allenfalls Wasserproben und verendete Fische der Behörde zu übergeben.
Lizenzbuch und Lizenzeinzahlung
Der Fangbericht ist nach Jahresschluss, spätestens jedoch bis 15. Jänner des Folgejahres an den Verein zu übermitteln. Dies kann durch Einsendung des Lizenzbuches oder mit E-Mail an anmeldung@spofi.at erfolgen.
Die zeitgerechte Übermittlung der Fangergebnisse ist Voraussetzung für die Ausstellung einer neuen Lizenz.
Lizenzen, die nicht bis zum 15. Jänner bezahlt sind, werden an vorgemerkte Interessenten vergeben.