Lizenzen

Einzellizenzen

1 - Fischa-Dagnitz C I/1 Siegersdorf (Jahreslizenz, bis auf Weiteres keine Einzellizenz.)
2 - Fischafluß Ebenfurth B I/3 (Jahreslizenz)
3 - Schwechat-Triesting-Achau ST I/1 (Jahreslizenz, Voranmeldungen für 2026)
4 - Erlauf A I/7b Ötscherbach (Jahreslizenz, Wochenlizenz)
5 - Halbach B I/9, B I/10 (Jahreslizenz)
5b - Halbach B I/11 (Tageslizenz, Bachkombilizenz)
6 - Gemeindeteich Parbasdorf (Jahreslizenz)
7 - Hirschengartenteich (Jahreslizenz, bis auf Weiteres keine Einzellizenz.)
8 - Leitha A I/3 (Jahreslizenz)

Kombilizenzen

Generallizenz

Bachkombilizenz

Flusskombilizenz

Teichlizenz

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fischereilizenz sind

  • ein, laut NÖ Fischereigesetz 2001 gültiges Fischereidokument des Landes Niederösterreich
  • die Mitgliedschaft im SPOFI - Sportfischerverein für Wien und Niederösterreich (ausgenommen Tageskarte Halbach I/11)

Gültig ist eine Fischerkarte, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Fischerkartenabgabe nachweislich entrichtet wurde. (Einzahlungsbeleg, bei Online-Banking ein Ausdruck der Transaktion) Dieser Nachweis ist der Fischerkarte beizulegen und mitzuführen.